Tarife

Ambulante Pflege gemäss KVG

Die Kosten bei der ärztlich verordneten Pflege, Fachberatung und Bedarfsabklärung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der öffentlichen Hand übernommen.

Der Leistungsvertrag Pflege sieht vor, dass Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren einen Kostenbeitrag an die von der Spitex erbrachten Leistungen zu tragen haben. Dieser Kostenbeitrag beträgt bei Einsätzen ab einer Stunde höchstens Fr. 15.35 pro Tag. Bei Einsätzen von weniger als einer Stunde reduziert sich der Kostenbeitrag prozentual. Die Patientenbeteiligung ist zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise zu bezahlen.

Tarife für Leistungen gemäss Beschrieb in der KLV Art. 7. Abs. 2 lit. a – c

Finanzierung über obligatorische Krankenkassendeckung

Abklärung und Beratung
CHF 76.90 pro Stunde
Behandlungspflege
CHF 63.00 pro Stunde
Grundpflege
CHF 52.60 pro Stunde

Finanzierung über Unfalldeckung

Abklärung und Beratung
CHF 114.96 pro Stunde
Behandlungspflege
CHF 99.96 pro Stunde
Grundpflege
CHF 90.00 pro Stunde

Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung

Tarife für HW-Leistungen

Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind nicht durch die Grundversicherung abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Wir bitten Sie, dies mit Ihrer Krankenkasse selbst abzuklären.

Gleich wie bei den Pflegedienstleistungen werden auch im Bereich «hauswirtschaftliche Betreuung» ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Von der Krankenkasse nicht zurückerstattete Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden bei einem entsprechenden Anspruch, durch die EL bis maximal CHF 46/h übernommen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde geben Ihnen dazu weitere Informationen.

Leistungen

Fallbasierte hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen (HWSL) gemäss Leistungsvertrag mit der GSI *)
(Mindesteinsatzzeit 10 Minuten, anschl. Abrechnung in Einheiten von 5 Minuten. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen unabhängig von einer Pflegedienstleistung beträgt die Mindesteinsatzdauer 1 h)
CHF 46.00 pro Stunde
Selbstzahlerleistungen (mit eventueller Übernahme durch eine Zusatzversicherung)
(mind. 1 Stunde / Stunden werden auf 10 Minuten aufgerundet)
CHF 55.00 pro Stunde

*) Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen für die Tarife der fallbasierten HWSL-Leistungen fordert die Spitex Region Laupen ein detailliertes Arztzeugnis beim zuständigen Hausarzt ein. Das Einverständnis dazu wird durch das Unterzeichnen der Leistungsvereinbarung erteilt. Die Anspruchsvoraussetzungen für den tieferen Tarif von CHF 46.00/h bedürfen der Erfüllung definierter Kriterien gemäss dem Leistungsvertrag mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI).

Material - Reinigungsmittel

Variante 1: Bezug der Reinigungsmittel von den Spitexdiensten BZL (Pauschalbetrag pro Einsatz)
CHF 2.00 pro Einsatz
Variante 2: Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt.
(Wir behalten uns vor, dennoch die Reinigungsmaterialien der Spitexdienste BZL einzusetzen, sollten Ihre eigenen nicht den Anforderungen entsprechen. Bsp. wird für die Reinigung des WCs ein entsprechendes Reinigungsmittel benötigt).

Pauschalen

Wegpauschale
(wenn Einsätze nicht mit Pflegeeinsatz kombiniert sind)
CHF 5.00 pro Tag

Mahlzeitendienst

Von einigen Gemeinden erhalten wir eine finanzielle Unterstützung, deshalb gibt es unterschiedliche Tarife je nach Gemeinde.

Tarife für Mahlzeiten

Gemeinden mit Unterstützung

Laupen
Mühleberg
Frauenkappelen
CHF 22.00

Gemeinden ohne Unterstützung

Kriechenwil
Wileroltigen
Gurbrü
Ferenbalm
CHF 24.00

Ergänzungsleistungen

Ungedeckte Spitex-Kosten der Pflege und Hauswirtschaft können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Die Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen dazu weitere Informationen.

Abrechnung

Wir erfassen unsere Leistungen elektronisch. Die kassenpflichtigen Leistungen verrechnen wir direkt an die Krankenkassen, für die übrigen Leistungen erhalten Sie von uns eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.