Tarife
Ambulante Pflege gemäss KVG
Der Leistungsvertrag Pflege sieht vor, dass Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren einen Kostenbeitrag an die von der Spitex erbrachten Leistungen zu tragen haben. Dieser Kostenbeitrag beträgt bei Einsätzen ab einer Stunde höchstens Fr. 15.35 pro Tag. Bei Einsätzen von weniger als einer Stunde reduziert sich der Kostenbeitrag prozentual. Die Patientenbeteiligung ist zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise zu bezahlen.
Tarife für Leistungen gemäss Beschrieb in der KLV Art. 7. Abs. 2 lit. a – c
Finanzierung über obligatorische Krankenkassendeckung
Finanzierung über Unfalldeckung
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung
Tarife für HW-Leistungen
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind nicht durch die Grundversicherung abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Wir bitten Sie, dies mit Ihrer Krankenkasse selbst abzuklären.
Gleich wie bei den Pflegedienstleistungen werden auch im Bereich «hauswirtschaftliche Betreuung» ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Von der Krankenkasse nicht zurückerstattete Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden bei einem entsprechenden Anspruch, durch die EL bis maximal CHF 46/h übernommen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde geben Ihnen dazu weitere Informationen.
Leistungen
(Mindesteinsatzzeit 10 Minuten, anschl. Abrechnung in Einheiten von 5 Minuten. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen unabhängig von einer Pflegedienstleistung beträgt die Mindesteinsatzdauer 1 h)
(mind. 1 Stunde / Stunden werden auf 10 Minuten aufgerundet)
*) Zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen für die Tarife der fallbasierten HWSL-Leistungen fordert die Spitex Region Laupen ein detailliertes Arztzeugnis beim zuständigen Hausarzt ein. Das Einverständnis dazu wird durch das Unterzeichnen der Leistungsvereinbarung erteilt. Die Anspruchsvoraussetzungen für den tieferen Tarif von CHF 46.00/h bedürfen der Erfüllung definierter Kriterien gemäss dem Leistungsvertrag mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI).
Material - Reinigungsmittel
(Wir behalten uns vor, dennoch die Reinigungsmaterialien der Spitexdienste BZL einzusetzen, sollten Ihre eigenen nicht den Anforderungen entsprechen. Bsp. wird für die Reinigung des WCs ein entsprechendes Reinigungsmittel benötigt).
Pauschalen
(wenn Einsätze nicht mit Pflegeeinsatz kombiniert sind)
Mahlzeitendienst
Von einigen Gemeinden erhalten wir eine finanzielle Unterstützung, deshalb gibt es unterschiedliche Tarife je nach Gemeinde.
Tarife für Mahlzeiten
Gemeinden mit Unterstützung
Mühleberg
Frauenkappelen
Gemeinden ohne Unterstützung
Wileroltigen
Gurbrü
Ferenbalm
Ergänzungsleistungen
Ungedeckte Spitex-Kosten der Pflege und Hauswirtschaft können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Die Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen dazu weitere Informationen.
Abrechnung
Wir erfassen unsere Leistungen elektronisch. Die kassenpflichtigen Leistungen verrechnen wir direkt an die Krankenkassen, für die übrigen Leistungen erhalten Sie von uns eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.